KVSH digitalisiert Newsletterversand: Jetzt verbindliche E-Mail-Adresse im eKVSH-Portal eintragen

Die Newsletter der KVSH mit wichtigen Informationen rund um die ambulante Versorgung sind aus den schleswig-holsteinischen Praxen nicht wegzudenken. Doch die Tage des nicht mehr zeitgemäßen und teuren Fax- und Postversands sind gezählt, denn die KVSH wird ihre Newsletter ab dem 30. November 2023 ausschließlich per E-Mail an ihre Mitglieder versenden.

12.10.2023

Verbindlich sind dann die E-Mail-Adressen, die Sie im Mitgliederbereich des eKVSH-Portals eingetragen haben. So wird nicht nur die Umwelt geschont und sehr viel Geld für Papier und Porto eingespart, sondern Sie erhalten die Newsletter künftig deutlich schneller. Außerdem können sie digital gespeichert und gezielt z. B. an Praxismitarbeiterinnen und Praxismitarbeiter weitergeleitet werden. Auch digitale Newsletter-Elemente wie Verlinkungen auf andere Websites oder Anmeldelinks für Online-Schulungen können Sie so künftig optimal nutzen. Die Abgeordnetenversammlung der KVSH hatte in ihrer Juni-Sitzung die Satzung dahingehend erweitert, dass Rundschreiben auch elektronisch versandt werden können und die Mitglieder der KVSH verpflichtet sind, eine geschäftliche E-Mail-Adresse zum Zwecke der digitalen Korrespondenz anzugeben.

Für alle Mitglieder der KVSH: Was müssen Sie tun?

Bitte tragen Sie möglichst schnell, aber spätestens bis zum 03. November 2023 im Mitgliederbereich des eKVSH-Portals (www.ekvsh.de) unter dem Menüpunkt „Service“ - „Verwaltung E-Mail-Adressen“ die E-Mail-Adresse ein, an die künftig die Newsletter gesendet werden sollen und achten Sie darauf, dass diese Angaben immer aktuell sind. Sie können auch mehrere E-Mail-Adressen hinterlegen. Jede Adresse wird über den Versand eines Codes verifiziert. Bitte tragen Sie auch dann eine verbindliche E-Mail-Adresse im eKVSH-Portal ein, wenn Sie die Newsletter - oft zusätzlich zu Fax und/oder Brief - bereits jetzt per E-Mail bekommen.


Für alle Nicht-Mitglieder ohne Zugang zum eKVSH-Portal: Was müssen Sie tun?

Wir bieten Ihnen den Service an, die KVSH-Newsletter über unsere Website zu abonnieren. Sie werden dann automatisch per E-Mail informiert, sobald ein neuer Newsletter auf der Website der KVSH veröffentlicht wird. Registrierung unter www.kvsh.de/newsletter-abonnement. Wenn Sie dort bereits eingetragen sind, müssen Sie nichts mehr unternehmen.

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