HVM-Änderungen
Abgeordnetenversammlung beschließt Schutzschirm-Regelungen
Im MGV-Bereich werden pandemiebedingte Vergütungsausfälle generell bis zu 90 Prozent des Vorjahresquartals ausgeglichen, wenn die Praxis ihre vertragsärztliche Tätigkeit fortgeführt hat. Der Ausgleichsbetrag kann bis zu 100 Prozent des Vorjahresquartals auffüllen, wenn die Praxis Infektsprechstunden anbietet. Für den extrabudgetären Schutzschirm sind noch Details mit den Krankenkassen zu klären. Wir informieren darüber so schnell als möglich. Wir gehen davon aus, mit der Endabrechnung des 1. Quartals 2020 Mitte Juli anfallende Ausgleichsbeträge für das 1. Quartal berechnen zu können.
Die aktuelle Fassung des HVM finden Sie auf unserer Homepage. Auf Anforderung wird der Text der Bekanntmachung in Papierform zur Verfügung gestellt, Telefon: 04551 883 486. Lesen Sie zum Thema gerne auch den Artikel im Nordlicht 5/2020, Seite 6.