Vermittlung von Covid-19-Impfungen Sonderkontingent

Die in Schleswig-Holstein vertragsärztlich tätigen Personen in den Bereichen Nephrologie, Pneumologie oder Onkologie (jeweils Innere Medizin), haben bereits jetzt die Berechtigung, sich impfen zu lassen. Die raren Impftermine müssen aber mit anderen Anspruchsberechtigten geteilt werden

15.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

die in Schleswig-Holstein vertragsärztlich tätigen Personen in den Bereichen Nephrologie, Pneumologie oder Onkologie (jeweils Innere Medizin), haben bereits jetzt die Berechtigung, sich impfen zu lassen. Die raren Impftermine müssen aber mit anderen Anspruchsberechtigten geteilt werden. Der KVSH stehen nunmehr pro Kreis täglich eine kleine Anzahl von Impfstoffdosen zur Verfügung, die zu festen Terminen für die anspruchsberechtigten Ärztinnen und Ärzte und das Praxispersonal genutzt werden können. Hierbei unterstützen wir gern. Der Weg über die landesweite Terminvergabe entfällt in diesem Fall.

Im ekvsh-Portal (15. Januar 2021, Freitag 16 Uhr) finden Sie die Möglichkeit, für Ihre Praxis die Anzahl der impfwilligen Personen, für die bisher noch kein Termin vereinbart werden konnte, einzutragen. Hierfür rufen Sie den Punkt „Meldung Sonderkontingent Corona Schutzimpfung“ im linken Menü auf und tragen einmalig die Anzahl der impfwilligen Personen ein.

Im Anschluss kontaktieren wir Sie telefonisch und sprechen mit Ihnen die Kapazitäten in den umliegenden Impfzentren ab. Aufgrund der eingeschränkten Impfstoffmenge kann es vorkommen, dass das Praxisteam nicht gemeinsam an einem Tag geimpft wird.

An dieser Stelle der Hinweis, dass sich dieses Angebot ausschließlich an die Ärztinnen und Ärzte der oben aufgeführten Schwerpunkte und das entsprechende Praxispersonal bezieht. Beachten Sie dies bitte verantwortungsvoll insbesondere in fachübergreifenden Konstruktionen.

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