KVSH: Berlin bestraft Ärzte trotz großen Engagements

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) sieht sich von der Bundespolitik vom Spielfeld auf die Zuschauerränge verwiesen, wenn es um die Stützung des ambulanten Systems in Pandemiezeiten geht.

04.03.2021

Das jetzt vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) bringt keinen sinnvollen Ausgleich für wegen der Corona-Pandemie verloren gegangene Umsätze aus extrabudgetären Leistungen – hierunter fallen u. a. Vorsorgeleistungen für Kinder und ambulante Operationen. „Die Vorstellung, die KVSH solle diese Rückgänge aus eigenen Mitteln zahlen, macht sprachlos. Übertragen auf andere Bereiche hieße dies beispielsweise, die Lufthansa dürfe Verluste im Bereich der Flugtickets ja mit anderen oder zukünftigen Einnahmen verrechnen, was erkennbar keine Lösung für die Lufthansa wäre,“ kritisiert Dr. Ralph Ennenbach, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVSH.

Dies stelle zugleich eine Geringschätzung der enormen Kraftanstrengung der ambulant tätigen Ärzte dar, die diese in der Pandemie durch die Sicherstellung als ambulanter Schutzwall der Kliniken geleistet haben. „Über neunzig Prozent der Covid-Patienten werden von den niedergelassenen Ärzten behandelt“, machte Dr. Ennenbach deutlich. Zugleich hätten die Ärzte die Regelversorgung aufrechterhalten und sich u. a. durch Einrichtung von Infektsprechstunden und der Umsetzung von Hygienekonzepten sehr rasch an die neue Lage angepasst. Schleswig-Holstein sei in jeder Hinsicht und insbesondere in der Verzahnung von Politik, öffentlichem Gesundheitsdienst und ambulanter Versorgung vorbildlich, was die Bewältigung der Pandemie angehe.

„Damit erfahren die Ärzte nicht nur keine Würdigung für ihren enormen Einsatz an vorderster Linie zur Eindämmung und Beherrschung der Pandemie, sie werden in gewisser Weise auch noch dafür bestraft, weil sie genötigt werden, um ihre wirtschaftliche Existenz zu kämpfen. Und dies, obwohl sie auf den Rückgang der Patientenzahlen durch die Pandemie keinen Einfluss hatten“, so Dr. Ennenbach. „Wir haben eindringlich bei den Entscheidern in der Landes- und Bundespolitik auf diesen Missstand hingewiesen und die Lage verdeutlicht.“ Während man im eigenen Bundesland durchaus auf offene Ohren und Verständnis gestoßen sei, seien die Mahnungen in Berlin jedoch ungehört verhallt. „Dies ist umso unverständlicher, da der finanzielle Ausgleich aus liegenbleibenden Mitteln der Krankenkassen hätte erfolgen können“, so der Vorstand abschließend, „… das Gesetz muss in dieser Hinsicht nachgebessert werden.“

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